Dienstag, 5. Januar 2010
Aufgabe
sandy001, 13:03h
Mal sehen ob das ein mädel von euch tut.
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Ich möchte wissen wieviele Bleistifte bzw. Buntstifte in eure Fotze passen.
Tut so viele hinein wie es geht und sagt es uns.
Und erzählt wie ihr es getan habt.
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Ich möchte wissen wieviele Bleistifte bzw. Buntstifte in eure Fotze passen.
Tut so viele hinein wie es geht und sagt es uns.
Und erzählt wie ihr es getan habt.
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... comment
intimfrisoer,
Mittwoch, 6. Januar 2010, 12:31
bin ja mal gespannt über eure erfahrungsberichte...
danke
lg
Der Frisoer
danke
lg
Der Frisoer
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zaubermaus7280,
Mittwoch, 6. Januar 2010, 14:42
Ich weiss nicht ob du es selber ausprobiert hast, Sandra,
ich habe es ausprobiert.
Allerdings habe ich mich getraut die buntstifte so in meine Fotze einzuführen sondern immer schön in ein Kondom gesteckt.
Also folgendes ich habe 3 stifte genommen in ein Kondom gesteckt und mir eingeführt.
Das klappte einfach. dann habe ich immer wieder einen stift zwischen die andere gesteckt.
Schlussentlich hatte ich 15 Stifte stecken , der 16. tat weh da habe ich aufgehört .
ich habe es ausprobiert.
Allerdings habe ich mich getraut die buntstifte so in meine Fotze einzuführen sondern immer schön in ein Kondom gesteckt.
Also folgendes ich habe 3 stifte genommen in ein Kondom gesteckt und mir eingeführt.
Das klappte einfach. dann habe ich immer wieder einen stift zwischen die andere gesteckt.
Schlussentlich hatte ich 15 Stifte stecken , der 16. tat weh da habe ich aufgehört .
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intimfrisoer,
Freitag, 8. Januar 2010, 19:13
achja, was ist denn "DEIN STIL"
danke
lg
Der Frisoer
danke
lg
Der Frisoer
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... comment
intimfrisoer,
Mittwoch, 6. Januar 2010, 18:52
erstes photo von meiner süßen ist online
[das foto musste ich entfernen. kinomu.]
viel spaß
lg
Der Frisoer
[das foto musste ich entfernen. kinomu.]
viel spaß
lg
Der Frisoer
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kinomu,
Samstag, 9. Januar 2010, 19:26
Der Server von blogger.de steht in Deutschland, Betreiber ist ein Deutscher, und in § 184 des deutschen Strafgesetzbuchs steht:
(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet oder überläßt,
3a. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einem anderen anbietet oder überläßt,
4. im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,
5. öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet, ankündigt oder anpreist,
6. an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,
7. in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird,
8. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
9. auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Außerdem verbieten es die AGB der Firma, auf deren Server blogger.de läuft:
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Wir sind berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde.
P.S. In Österreich wäre das auch nicht erlaubt.
(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet oder überläßt,
3a. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einem anderen anbietet oder überläßt,
4. im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,
5. öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet, ankündigt oder anpreist,
6. an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,
7. in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird,
8. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
9. auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Außerdem verbieten es die AGB der Firma, auf deren Server blogger.de läuft:
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Wir sind berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde.
P.S. In Österreich wäre das auch nicht erlaubt.
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